TÜV SÜD UNTERSTÜTZT INVERKEHRBRINGER UND HERSTELLER GEFÄHRLICHER GEMISCHE BEI DER POISON CENTER NOTIFICATION (PCN)

4. Juni 2024

Die europäische Chemikalienagentur ECHA will überprüfen, ob Inverkehrbringer gefährlicher Gemische ihrer Meldepflicht für Giftnotrufzentralen nachkommen. Ein entsprechendes Projekt startet im Januar 2025. TÜV SÜD unterstützt Inverkehrbringer und Hersteller bei der Poison Center Notification (PCN) – auch als Treuhänder zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen.

Die Giftnotrufzentralen in der Europäischen Union brauchen korrekte Informationen über gefährliche Gemische, um bei Notfällen richtige und angemessene Entscheidungen treffen zu können. Aus diesem Grund sind Lieferanten dazu verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Gemische via ECHA an die Giftnotrufzentralen zu übermitteln. Diese Poison Center Notification (PCN) beinhaltet Informationen über Zusammensetzung und Toxikologie, Farbe, Handelsnamen und Verpackung sowie den UFI – einen 16-stelligen Rezepturidentifikator.

Die ECHA will nun kontrollieren, ob sich die Inverkehrbringer an ihre Verpflichtung halten. Die nationalen Kontrollbehörden in allen EU-Ländern werden unter anderem überprüfen, ob die notwendigen Meldungen eingereicht wurden und ob Etiketten und Sicherheitsdatenblätter vorhanden und korrekt sind. Das Überprüfungsprojekt soll im Januar 2025 starten und sechs Monate dauern.
 

UNTERSTÜTZUNG FÜR INVERKEHRBRINGER UND HERSTELLER

TÜV SÜD unterstützt Inverkehrbringer dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. „Wir sehen im Moment vor allem bei Gemischen zur gewerblichen Nutzung und Produkten, die über Online-Plattformen vertrieben werden, noch großen Nachholbedarf“, sagt Rupert Scherer, Experte für die europäische Chemiekalienverordnung bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Gerade nicht-europäische Hersteller seien sehr zurückhaltend damit, ihre Betriebsgeheimnnisse an Inverkehrbringer weiterzugeben. 

Um der ECHA bzw. den Giftnotrufzentralen dennoch alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, können Hersteller auch Treuhänder wie TÜV SÜD einsetzen. „Als unabhängiger und sachkundiger Dritter sammeln wir die Daten und melden das Gemisch mit einer eigenen PCN bei der ECHA“, erklärt Scherer. „Der Inverkehrbringer braucht dann nur auf auf unsere Meldung referenzieren.“ Damit können Inverkehrbringer ihre Meldepflicht erfüllen und Hersteller ihre Betriebsgeheimnisse schützen – denn detaillierte Informationen erhalten nur die Giftnotrufzentralen.

Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter www.tuvsud.com/de-de/branchen/chemie-prozessindustrie/treuhaender-poison-center-notification.