Umzug mit dem Kennzeichen

20. September 2022

Viele Autobesitzer möchten ihr gewohntes Kfz-Kennzeichen an ihrem neuen Auto oder Wohnort behalten. „Mal aus Verbundenheit zur alten Heimat oder weil es ein besonderes Kürzel enthält“, skizziert Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München die Motive solcher Wünsche. Grundsätzlich gilt zwar, wer ein Auto um- oder anmeldet, braucht meist neue Kennzeichen. In vielen Fällen können aber die vorhandenen Nummernschilder weiterhin zum Einsatz kommen. „Wer innerhalb Deutschlands umzieht, kann sein altes Kennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen – selbst wenn das neue Zuhause in einem anderen Bundesland liegt“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann. Diese Regelung wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel eingeführt, bürokratischen Aufwand zu verringern.

Vom manchmal persönlichen Wert des Nummernschilds abgesehen, lohnt sich die Mitnahme aus einem weiteren Grund, gibt Lebherz zu bedenken: „Man spart sich die Kosten fürs Prägen neuer Schilder. Und das sind für ein klassisches Pkw-Doppelkennzeichen zwischen 20 und 40 Euro.“

Praktisch ist die Mitnahme beispielsweise, wenn der Wohnortwechsel – etwa aus beruflichen Gründen – nur für kurze Dauer ist und es danach in die Heimat zurück geht. Dann kann man sich den Wechsel des Kennzeichens gleich zweimal ersparen.

„Wichtig“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann, „Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts auf Ihre nun aktuelle Wohnadresse anmelden.“ Es genügt aber, wenn man sich bei der Zulassungsbescheinigung den Teil 1 („Fahrzeugschein“) beim Ummelden neu ausstellen lässt. Hat man das Auto vor dem Umzug am alten Wohnort abgemeldet, kann das Kennzeichen nicht mitgenommen werden. Dann wird bei der Anmeldung am neuen Wohnort auch ein neues Nummernschild nötig.

Auch wer ein neues Auto kauft, möchte mitunter das bisherige Kennzeichen übernehmen. „Darauf können Sie bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle hinweisen“, empfiehlt Lebherz: „Häufig können Sie das Kennzeichen beim Abmelden sogar reservieren, wenn beispielsweise der Neuwagen noch eine Weile auf sich warten lässt.“ Die mögliche Zeitspanne liegt meist zwischen zehn und 90 Tagen, die Gebühr beträgt 12,80 Euro.

Selbst wenn der Halter wechselt, muss nicht zwangsläufig das Nummernschild ausgetauscht werden, sofern das Auto im selben Zulassungsbezirk angemeldet bleibt. Wird beispielsweise ein Auto von den Eltern an den Nachwuchs am gleichen Wohnort übergeben, kann das Kennzeichen behalten werden.